Bürgerbüro Digital
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Beantragung einer Meldebescheinigung
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in Bad Endbach gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Gebührenfreie Meldebescheinigungen können nur schriftlich oder persönlich beantragt werden (z.Bsp. für Rente, Kreisjobcenter, Ausländerbehörde usw.).
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in Bad Endbach gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Gebührenfreie Meldebescheinigungen können nur schriftlich oder persönlich beantragt werden (z.Bsp. für Rente, Kreisjobcenter, Ausländerbehörde usw.).
Anmeldung einer Nebenwohnung
-Nur wenn auch die Hauptwohnung in Bad Endbach ist, sonst über "Voranmeldung Zuzug" anmelden.
Sie können hier online eine Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben.
Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist trotzdem erforderlich.
Abmeldung einer Nebenwohnung
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in Bad Endbach gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.
Beantragung einer Auskunftssperre
Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist trotzdem erforderlich.
Beantragung von Übermittlungssperren
Es ist keine persönlich Vorsprache nötig.
Voranmeldung Zuzug
Hauptwohnung und Nebenwohnung
(Nebenwohnsitz nur, wenn die Hauptwohnung nicht in Bad Endbach ist)
Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist trotzdem erforderlich.
Voranmeldung eines Umzuges
Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist trotzdem erforderlich.
Voranmeldung eines Statuswechsels
Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist trotzdem erforderlich.