Bürgerservice in Bad Endbach

Immer für Sie da!

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Bei der Vorbereitung von bestimmten Planungen und Vorhaben der Gemeinde erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung, um die Bürgerschaft über das Planungsgeschehen zu informieren bzw. aktiv am Planungsprozess teilhaben zu lassen. Die Beteiligung erfolgt in der Regel durch eine Auslegung der Planung, die Durchführung von Erörterungsveranstaltungen oder schriftliche Beteiligung des Kreises der Betroffenen.

Für bestimmte gesetzlich normierte Planungen, wie z.B. für Bauleitplanverfahren, sind diese Beteiligungen einem streng formalisierten Verfahren unterworfen, das für die Gemeinde bindend ist.

Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde „Oi Bleedche“ mitgeteilt. Soweit nichts anderes bestimmt wird, kann jeder Bürger seine Stellungnahme binnen einer bestimmten Frist abgeben. Die verschiedenen geäußerten und mitunter entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belange werden erfasst, gewichtet und abgewogen. Die abschließende Abwägungsentscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt durch die Gemeindevertretung.


Die rechtskräftigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Gemeinde sind im zentralen Geoportal Marburg-Biedenkopf abrufbar.

In einem Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit wurden unter anderem alle rechtskräftigen Bauleitpläne der Kommunen des Landkreises in diesem Auskunftssystem zusammengefasst.

Zur besseren Nutzung des Portals, gibt die Anleitung Tipps zur Anwendung des Portals. Diese bezieht sich auf das komplette Portal.


Die offenliegenden Unterlagen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Verfahren finden Sie hier:

Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß BauGB:

2. Änderung des Bebauungsplanes "Nr. 1 Günterod - Gesamte Ortslage"
in der Zeit vom 18.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024




Öffentliche Auslegung gemäß BauGB:

Die Entwürfe der Bauleitpläne sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von mindestens 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die vorgenannten auszulegenden Unterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dieser Seite ebenfalls veröffentlicht.

Derzeit liegen keine Projekte aus.