Anmeldung eines Zweckfeuers
Leistungsbeschreibung
„Zweckfeuer“: Abbrennen von Abfällen aus dem Garten
Pflanzliche Abfälle (wie z. B. Gartenabfälle, abgeschnittene Äste, Sträucher oder Reisig), die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, sollen in erster Linie im Rahmen der Grundstück-Nutzung durch Verrotten, Kompostieren oder Einbringen in den Boden beseitigt werden. Hierbei dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten. Erst in zweiter Linie können diese Pflanzen-Abfälle außerhalb der Ortslage verbrannt werden auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind.
Damit es durch diese so genannten „Zweckfeuer“ zu keinen Fehlalarmierungen (die für den Verursacher sehr teuer werden können) bei der Feuerwehr kommt, müssen solche Feuer beim Fachbereich Ordnungswesen und Bürgerservice der Gemeinde angemeldet werden. Die Mitarbeiter des Fachbereiches leiten die Mitteilung dann an die Zentrale Leitstelle in Marburg weiter.
Geregelt ist dies in Hessen durch die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Beseitigungsanlagen vom 17. März 1975 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen GVBl. I, S. 48 f.).
Es ist zu beachten:
Anzeigepflicht:
Die Leitstelle des Kreises ist vor jeder Verbrennung vorab zu informieren. Daher ist Ihr Zweckfeuer mindestens 3 Tage vorher schriftlich unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Vordruckes beim Fachbereich Ordnungswesen und Bürgerservice der Gemeinde Bad Endbach anzuzeigen.
Zeitliche Beschränkung:
Grundsätzlich dürfen diese Abfälle unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter nur montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie samstags von 8:00 bis 12:00 Uhr verbrannt werden.
Mindestabstände:
Einzuhalten sind folgende Abstände:
• 100 m zu Wohngebäuden, Zelten, Lagerplätzen, Bundesautobahnen und autobahnmäßig ausgebauten Fernstraßen, Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden
• 50 m zu sonstigen öffentlichen Verkehrswegen (z. B. Eisenbahnlinie)
• 35 m zu sonstigen Gebäuden
• 20 m zu angrenzenden Bäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und stehenden Getreidefeldern
• 5 m zu Grundstücksgrenzen
Sicherheitsvorkehrungen:
Die Abbrandstelle muss an einem Zufahrtsweg mit Wendemöglichkeit liegen, damit notfalls Löschfahrzeuge der Feuerwehr dorthin gelangen können. Genaue Ortsbeschreibung ist bei der Anmeldung erforderlich. Die Abfälle müssen trocken sein, sodass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die Personen gefährden können oder zu starker Rauch- oder Geruchsbelästigung führen. Bei starkem Wind oder längerer Trockenheit ist das Abbrennen grundsätzlich zu unterlassen. Wenn die Rauchentwicklung den Verkehr gefährdet oder eine Belästigung der Allgemeinheit darstellt, ist das Feuer zu löschen.
Aufsicht:
Das Abbrennen ist durch mindestens eine zuverlässige Aufsichtsperson vorzunehmen. Name, Anschrift und ständige Erreichbarkeit sind dem FB Ordnungswesen u. Bürgerservice mitzuteilen (siehe Vordruck).
Nach dem Zweckfeuer:
Die Abbrandstellen dürfen nur verlassen werden, wenn die Aufsicht sichergestellt hat, dass das Feuer erloschen ist. Auch unter Wurzeln und Wurzelstöcke ist nachzusehen. Die Rückstände der Verbrennung sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig Gartenabfälle verbrennt, ohne die zeitlichen Beschränkungen oder die vorgegebenen Richtlinien zu beachten, handelt ordnungswidrig im Sinne des Abfallbeseitigungsgesetzes. Ordnungswidrigkeiten können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.
Weitere wichtige Hinweise:
Einsätze der Feuerwehr, die durch solche Zweckfeuer ausgelöst werden, sind kostenpflichtig und werden mit den Verursachern nach der gültigen Gebührenordnung abgerechnet.
Das Verbrennen von sonstigen Abfällen (z. B. Holz, Papier, Kartonage usw.) ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt, wobei Bußgelder bis zu 5.000 € festgesetzt werden können.
Anträge / Formulare
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Marco Herrmannstell. Fachbereichsleiter
- Frau Catharina Kaiser
- Frau Annette Studer
- Frau Lisa Weber