Aufbrüche im Straßenbereich
Leistungsbeschreibung
Punktaufbrüche im Straßenbereich werden durchgeführt, z.B., zur Verlegung von Hausanschlussleitungen, zum Einbau von Revisionsschächten, für die Isolation bzw. Abdichtung von Kelleraußenwänden, für Sondierbohrungen, Grundwassermessstellen, etc.. Punktaufbrüche sind somit Sondernutzungen, da sie den Gemeingebrauch an einer öffentlichen Straße beeinträchtigen. Da abweichend von den üblichen Sondernutzungen, z.B., Sommergärten, Verkaufsstände etc., die Straße dabei aufgebrochen wird, sind Aufbruchgenehmigungen zu erteilen.
Mit diesen Aufbruchgenehmigungen wird ein Verfahren eingeleitet, das die Kontrolle der Kleinbaustelle, insbesondere nach ihrer Fertigstellung, durch Fachkräfte des Tiefbauamtes, ermöglicht. Oberstes Gebot dabei ist die fachgerechte und verkehrssichere Wiederherstellung der Straßenoberfläche, die dann wieder zur Abwicklung der verschiedensten Verkehre zur Verfügung gestellt werden kann.
Von der Aufbruchgenehmigung nicht abgedeckt sind Baustelleneinrichtungen oder Materiallagerungen im öffentlichen Verkehrsraum. Hier ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis des Ordnungsamtes der Gemeinde Bad Endbach einzuholen.
Es kann vorkommen, dass Ihnen eine Aufbruchgenehmigung versagt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Straßenoberfläche gerade erst neu hergestellt wurde. Dann wird der neu hergestellte Bereich mit einer befristeten Aufbruchsperre belegt.Anträge / Formulare