Wasserhausanschluss
Leistungsbeschreibung
Der Wasserhausanschluss ist die Anschlussleitung von der Versorgungsleitung -beginnend an der Abzweigstelle- bis zur Hauptabsperrvorrichtung hinter der Messeinrichtung (in Fließrichtung gesehen) einschließlich der Verbindungsstücke zur Versorgungsleitung, Anbohrschellen etc. sowie der in die Anschlussleitung integrierte Absperrschieber.
Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung bedarf es einer Genehmigung. Änderungen an der Grundstücksanlage, einer Änderungsgenehmigung.
Die Gemeinde hat eine Wasserversorgungssatzung um den einwandfreien Betrieb zu gewährleisten. Diese ist einzuhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung des Wasserhausanschlusses benötigen wir:
- Antrag auf Herstellung, Erneuerung, Änderung eines Wasserhausanschlusses
- Lageplan mit Einzeichnung der Anschlussleitung und Standortangabe des WasserzählersAnträge / Formulare
- Antrag Herstellung, Erneuerung, Änderung Wasserhausanschluss
- SEPA-Lastschriftmandat(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
An wen muss ich mich wenden?
Die Genehmigung erteilt die Gemeindeverwaltung.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Christof Debusstellv. Fachbereichsleiter
- Herr Andre Herrmannstellv. Wassermeister
- Herr Stephan LangWassermeister
- Frau Susanne Pfeifer