Schließung der Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser


Am 21. Dezember hat das Land Hessen in einer Pressemitteilung verschärfte Regelungen, Maßnahmen und Einschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie angekündigt. Diese sollen ab dem 28. Dezember, also unmittelbar nach den Weihnachtsfeiertagen gelten. Dazu wird die Corona-Schutzverordnung derzeit angepasst. Erklärtes Ziel ist zum einen das weitere Absenken der aktuellen Inzidenzen in der 4. Infektionswelle, zum anderen möchte man gewappnet sein, um der befürchteten 5. Welle durch die Omikron-Variante mit geeigneten Maßnahmen wirksam entgegenzutreten.
Die Bürgermeister des Hinterlandes wollen diese Bemühungen gerne unterstützen. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger liegt allen sehr am Herzen. Daher wurde heute gemeinsam vereinbart, das mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung am 28. Dezember 2021 alle Dorfgemeinschafts- u. Bürgerhäuser bis auf Weiteres geschlossen werden. Veranstaltungen können dort nicht mehr stattfinden. Dies gilt ebenfalls für Veranstaltungen durch die Vermietung und Verpachtung kommunaler Liegenschaften (z.B. Schutzhütten, Plätze etc.). Auch die Veranstaltungen der Dauernutzer können daher bis auf Weiteres nicht mehr in den kommunalen Liegenschaften stattfinden.
Auch wenn die Inzidenzen bei uns im Landkreis aktuell leicht rückläufig sind und der Landkreis Marburg-Biedenkopf insgesamt eine sehr gute Position im Vergleich der Zahlen mit anderen Regionen in der Republik hat, so sind wir der Meinung, dass wir nicht nachlassen dürfen im gemeinsamen Kampf gegen das Virus und gegen die bevorstehende 5. Infektionswelle in der Pandemie. Wie in der Vergangenheit auch behalten wir uns kurzfristige Anpassungen an die getroffenen Regelungen vor.