Nutzung der Liegenschaften unter 2G+


Dabei sind wir gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, dass, trotz der aktuellen Inzidenz im Landkreis Marburg Biedenkopf, die jedoch hessen- und bundesweit betrachtet sich noch vergleichsweise moderat darstellt, wir unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten der Gruppen und Vereine haben, wenn es um die Anmietung von kreiseigenen Sporthallen und Liegenschaften und/oder kommunaler Dorfgemeinschaftshäuser und Liegenschaften geht.

Damit für die Nutzer dieses Gleichgewicht wiederhergestellt ist, wurde vereinbart, dass die bisherigen Dauernutzer der Bürger- u. Dorfgemeinschaftshäuser, die keinen rein geselligen Hintergrund und Charakter haben (bspw. Sportgruppen, Chöre, Tanz, Selbsthilfegruppen, VHS etc.), diese Liegenschaften unter Einhaltung der 2G+ Regelung und eines Hygienekonzeptes ab sofort wieder nutzen dürfen. Damit soll auch gewährleistet werden, dass das Vereins- und Zusammenleben dieser Gruppen in diesen schweren Zeiten nicht noch weiter leidet und wenigstens noch etwas aufrechterhalten kann.

2G+ bedeutet in diesem Fall:

  • Geimpft oder Genesen nach § 3 mit (plus) einem gültigen Negativnachweis (Test nicht älter als 24 Stunden) gem. §3 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 der Corona Schutzverordnung. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren genügt ein Negativnachweis (bspw. das Testheft).
  • Menschen mit (dritter) Auffrischungsimpfung (sog. Booster-Impfung“) benötigen keinen Testnachweis – sie gelten dann als 2Gplus.

Eine Nutzung für private Feierlichkeiten (z.B. Geburtstage, Hochzeiten, Trauerfeierlichkeiten etc.) ist nach wie vor nicht möglich. Ebenfalls wurde vereinbart, dass bei den Veranstaltungen in den kommunalen Liegenschaften ein absolutes Alkoholverbot gilt. Für die Einhaltung dieser Regelungen ist eine verantwortliche und bei der Veranstaltung auch dauerhaft anwesende Person durch den Veranstalter zu benennen. Wie in der Vergangenheit auch behalten wir uns kurzfristige Anpassungen an die getroffenen Regelungen vor.

Julian Schweitzer

Bürgermeister