Deutschland erhebt mit Zensus 2022 wichtige Daten zur Bevölkerung
Marburg-Biedenkopf – Wie viele Menschen leben in Deutschland und wie wohnen und arbeiten sie? Diese Fragen soll die Zensus-Befragung, die ab Mitte Mai stattfindet, beantworten. Dazu werden 200 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte rund 27.000 Personen im Landkreis Marburg-Biedenkopf befragen. Die Erhebung im Kreis wird von Vanessa Sacks und Sven Schaub, Mitarbeitende der Kreisverwaltung, koordiniert.
Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Damit der Zensus repräsentativ ist, sind die ausgewählten Personen laut dem Zensusgesetz 2022 zur Auskunft verpflichtet.
Seit Oktober arbeiten die beiden Mitarbeitenden der Kreisverwaltung an der diesjährigen Zensus-Erhebung. „Zuerst wurden sowohl die Technik als auch die Räumlichkeiten datenschutzrechtlich abgesichert, damit niemand sonst Zugang zu den erhobenen Daten hat“, berichtet Vanessa Sacks. „Datenschutz wird bei der Zensus-Befragung großgeschrieben. Die Daten werden nur für diese Statistik verwendet“, ergänzt ihr Kollege Sven Schaub. Nach einer Schulung erhielten beide die zu befragenden Adressen im Landkreis Marburg-Biedenkopf über die Software des Statistischen Bundesamtes. „Diese haben wir gesichtet und auf mögliche Dopplungen überprüft“, erläutert Sven Schaub und fügt hinzu, dass an jeder genannten Adresse alle Haushalte und deren Personen befragt werden. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind das rund 27.000 Personen an insgesamt 6.220 Adressen.
In Zusammenarbeit mit den Kommunen haben die beiden Zensus-Mitarbeitenden die 200 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten angeworben. Diese werden ab Mitte Mai die Befragungen der Bevölkerung im Kreis ausführen. Um die Wege für sie möglichst kurz zu halten, haben Vanessa Sacks und Sven Schaub die Zählbezirke im Kreisgebiet entsprechend aufgeteilt. Aktuell bereiten Sacks und Schaub gemeinsam mit ihrem kleinen Team die Fragebögen und weitere Unterlagen für die Erhebungsbeauftragten vor. In einem nächsten Schritt werden die Ehrenamtlichen für ihre Tätigkeit zum Zensus geschult. „Und Mitte Mai geht es dann los“, erklärt Vanessa Sacks. Die Erhebungsbeauftragten werden sich dann bei den vom Statistischen Bundesamt ausgewählten Haushalten für die Befragung ankündigen. Dies geschieht ganz einfach an der Haustür. „In fünf bis zehn Minuten sollte die erste Befragung mit neun Fragen zur Person und zum Wohnort erledigt sein“, so Schaub. Manche erhalten dann einen weiterführenden Fragebogen, den sie dann bequem online beantworten können. „Der erste Kontakt mit den Ehrenamtlichen ist also ganz unkompliziert“, führt Schaub weiter aus.
Nach der ersten Erhebung werden alle Daten digitalisiert und in die Software des Statistischen Bundesamtes eingepflegt. Dabei erhalten Vanessa Sacks und Sven Schaub Unterstützung von weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung.
Hintergrund
In erster Linie werden für die Zensus-Befragung Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft geben muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Durch den Zensus stehen verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Beispielsweise werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt, und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet. Zudem soll der Zensus Auskunft über Daten zur Demografie wie Alter, Geschlecht oder beispielsweise Staatsangehörigkeit sowie zur Wohn- und Wohnungssituation wie durchschnittliche Wohnraumgröße, Leerstand oder Eigentümerquote liefern.
Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten können sich bei der Befragung ausweisen. Wer Zweifel hat, kann sich bei der zuständigen Polizeidienststelle melden. Dort sind die Erhebungsbeauftragten namentlich hinterlegt.